Mit einer ist die Summe aller finanziellen Anlagen gemeint, die einem Erwerbsuntätigen den Lebensunterhalt und den Lebensstandard sichern. Bis vor einigen Jahren war die mit dem so genannten geregelt. Die breite und erwerbstätige Masse versorgte die Pensionäre und Rentner, sowie die Kinder.

Da sich die gesellschaftlichen Strukturen jedoch stark verändert haben, funktioniert dieser Weg der Altersversorgung nicht mehr. Mit durchschnittlich 1,4 Kindern bekommen die Deutschen zu wenig Kinder, im Gegenzug gibt es aber immer mehr Erwerbsuntätige.

Man unterscheidet die gesetzliche und die betriebliche .

Die gesetzliche Vorsorge beruht auf dem Umlageverfahren, hierbei wird das Geld, wie bereits beschrieben, umgelegt. Die junge Generation zahlt das Geld ein, welches direkt an die Generation mit Rentenanspruch ausgezahlt wird.

Eine betriebliche sieht vor, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage macht. Diese Art der wird steuerlich bevorteilt. Die arbeitsrechtlichen Aspekte sind im Betriebsrentengesetz festgelegt.

Es ist allerdings eine private Vorsorge zu empfehlen, da diese unabhängig und ungebunden ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen ist eine private freiwillig. Möglich ist dabei die Auszahlung einer monatlichen Summe als (Auszahlungsplan) oder die Auszahlung als Einmalbetrag an den Anleger.

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