Autoversicherung

21. Februar 2008

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, im allgemeinen Volksmund auch als „Autoversicherung“ bezeichnet, verpflichtet jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein Auto zu versichern. Dieses Versicherung zielt darauf ab, Schadenersatzansprüche von Dritten geltend zu machen, so fern diese durch eine Unfall etc. verletzt werden oder zu Tode kommen, die durch einen PKW entstanden sind. Nicht nur der Fahrer ist für Unfall verantwortlich, sondern auch der Halter des KFZ’s. Der Halter muss jedoch nicht unbedingt schuld sein und kann trotzdem belangt werden. Ein Halter eine KFZ’s ist derjenige, der im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist. Des Weiteren darf ein Antrag auf Erteilung zu einer Mitgliedschaft in einer Autoversicherung nur unter groben Verstößen abgelehnt werden. Rest des Posts lesen »

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