Die Feuerversicherung
28. Februar 2008
Eine Versicherung kann ein Versicherungsnehmer abschließen, um im Falle eines Feuers Ersatz im RaHmen der Versicherungsbedingungen zu erhalten.
Es werden so genannte Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen „Elementarereignisse“ wie zum Bespiel durch Blitzschlag oder durch einen technischen Defekt ersetzt. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der „Brandstifter in Regress“ genommen. Dies bedeutet, dass der Brandstifter zur Haftung der Schäden verpflichtet wird. Wird der Hausbesitzer jedoch der Brandstiftung überführt haftet die Feuerversicherung für keine Schäden. Rest des Posts lesen »