Die Feuerversicherung

28. Februar 2008

Eine Versicherung kann ein Versicherungsnehmer abschließen, um im Falle eines Feuers Ersatz im RaHmen der Versicherungsbedingungen zu erhalten.

Es werden so genannte Betriebsunterbrechungen, Immobilien und Mobilien gegen „Elementarereignisse“ wie zum Bespiel durch Blitzschlag oder durch einen technischen Defekt ersetzt. Schäden durch Brandstiftung werden ersetzt und der „Brandstifter in Regress“ genommen. Dies bedeutet, dass der Brandstifter zur Haftung der Schäden verpflichtet wird. Wird der Hausbesitzer jedoch der Brandstiftung überführt haftet die Feuerversicherung für keine Schäden. Rest des Posts lesen »

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Autoversicherung

21. Februar 2008

Die Kfz-Haftpflichtversicherung, im allgemeinen Volksmund auch als „Autoversicherung“ bezeichnet, verpflichtet jeden Bürger der Bundesrepublik Deutschland sein Auto zu versichern. Dieses Versicherung zielt darauf ab, Schadenersatzansprüche von Dritten geltend zu machen, so fern diese durch eine Unfall etc. verletzt werden oder zu Tode kommen, die durch einen PKW entstanden sind. Nicht nur der Fahrer ist für Unfall verantwortlich, sondern auch der Halter des KFZ’s. Der Halter muss jedoch nicht unbedingt schuld sein und kann trotzdem belangt werden. Ein Halter eine KFZ’s ist derjenige, der im Besitz von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist. Des Weiteren darf ein Antrag auf Erteilung zu einer Mitgliedschaft in einer Autoversicherung nur unter groben Verstößen abgelehnt werden. Rest des Posts lesen »

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Mit einer ist die Summe aller finanziellen Anlagen gemeint, die einem Erwerbsuntätigen den Lebensunterhalt und den Lebensstandard sichern. Bis vor einigen Jahren war die mit dem so genannten geregelt. Die breite und erwerbstätige Masse versorgte die Pensionäre und Rentner, sowie die Kinder.

Da sich die gesellschaftlichen Strukturen jedoch stark verändert haben, funktioniert dieser Weg der Altersversorgung nicht mehr. Mit durchschnittlich 1,4 Kindern bekommen die Deutschen zu wenig Kinder, im Gegenzug gibt es aber immer mehr Erwerbsuntätige.

Man unterscheidet die gesetzliche und die betriebliche .

Die gesetzliche Vorsorge beruht auf dem Umlageverfahren, hierbei wird das Geld, wie bereits beschrieben, umgelegt. Die junge Generation zahlt das Geld ein, welches direkt an die Generation mit Rentenanspruch ausgezahlt wird.

Eine betriebliche sieht vor, dass ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage macht. Diese Art der wird steuerlich bevorteilt. Die arbeitsrechtlichen Aspekte sind im Betriebsrentengesetz festgelegt.

Es ist allerdings eine private Vorsorge zu empfehlen, da diese unabhängig und ungebunden ist. Im Gegensatz zur gesetzlichen ist eine private freiwillig. Möglich ist dabei die Auszahlung einer monatlichen Summe als (Auszahlungsplan) oder die Auszahlung als Einmalbetrag an den Anleger.

Informieren Sie sich hier weiter über die Riester-Rente oder die Rürup-Rente.

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Vorteile einer Rürup-Rente

18. Februar 2008

Es sprechen einige Fakten für die -, so sind die entstandenen Ansprüche beispielsweise Hartz-IV-gesichert. So ist im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit das angesparte Vorsorgekapital erhalten. Rest des Posts lesen »

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Vorteile einer Riester-Rente

18. Februar 2008

Knapp 10 Millionen Deutsche haben sich bis Ende 2007 für eine Riesterrente entschieden und profitieren somit von den gestiegenen Zulagen. Bürger mit einem Riestervertrag werden sich 2008 über ein Baby gleich doppelt freuen, das Babyglück wird jährlich durch 300€ ergänzt.

Die - ist jedoch nicht für jeden geeignet. Rest des Posts lesen »

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